Nisv
Fachkundeschein für Kosmetiker
professionelle anwendungen
Nisv Verordnung
Am 31.12.2020 trat die „Verordnung zum Schutz gegen die nichtionisierende Strahlung bei der Anwendung am Menschen“ (NiSV) in Kraft, um Kundinnen vor Schäden und Kosmetikerinnen vor Klagen zu schützen. Seit diesem Zeitpunkt gilt auch der Arztvorbehalt für bestimmte Anwendungen.
Ab dem 01.01.2023 dürfen Kosmetiker ohne Fachkundescheine keine Laser/IPL, Ultraschall oder EMS Anwendungen am Kunden durchführen.
Gerne beraten wir Sie hierzu!
behandelnder Bereich des Nisv
Die Anwendung
Die NiSV gilt für Anwendungen am Menschen mit:
• Lasereinrichtungen und intensiven Lichtquellen, zum Beispiel zur dauerhaften Haarentfernung oder zur Tattoo-Entfernung.
• Hochfrequenzgeräten, zum Beispiel zur Faltenglättung oder Fettreduktion
• Anlagen zur elektrischen Nerven- und Muskelstimulation (zum Beispiel zum Muskelaufbau in Sportstudios) und zur Magnetfeldstimulation (zum Beispiel Magnetfeldmatten)
• Ultraschallgeräten, zum Beispiel Fettreduktion
sofern sie zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken eingesetzt werden.
Die NiSV betrifft überdies nur Anwendungen, die gewerblich oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen durchgeführt werden.
Quelle: https://www.bmuv.de/faq/fuer-welche-anwendungen-gilt-die-nisv
www.nisv.talentlms.com
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